AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (AGB) § 1 Allgemeines und Geltungsbereich
1. Geltungsbereich

1.1 Nachstehende AGB der Mucke Elektrotechnik (im folgenden „Mucke“) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Mucke und dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt). Die AGB gelten insbesondere für den Verkauf, Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen, bestehend aus Photovoltaikmodulen, Wechselrichtern und weiterem Zubehör (im Folgenden zusammenfassend: „Photovoltaik-Anlage“). Sämtliche von Mucke abgegebenen Angebote und Verträge zwischen Mucke und dem Kunden werden ausschließlich zu den nachstehenden AGB abgeschlossen. Mit Unterzeichnung der Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen in vollem Umfang einverstanden. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Mucke nicht an, es sei denn, Mucke hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.3 Diese AGB gelten auch dann, wenn Mucke in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1 Angebote von Mucke sind freibleibend und unverbindlich. Das gilt insbesondere auch für Angebote in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial. Technische Änderungen in Katalogen, Internetseiten und technischen Dokumentationen bleiben vorbehalten. Änderungen in Form, Farbe, Material, Gewicht o.ä. bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten.

2.2 Die vom Kunden unterzeichnete schriftliche Bestellung ist ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages. Mucke ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von vier Wochen durch Auftragsbestätigung anzunehmen.

2.3 Die Annahme der Bestellung durch Mucke erfolgt vorbehaltlich der Zusage durch das Energieversorgungsunternehmen (Netztauglichkeitsprüfung) und der technischen Realisier- barkeit sowie der Selbstbelieferung durch ihre Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtver- fügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Vorauszahlungen werden, falls erfolgt, in diesem Falle erstattet.

2.4 Vertragsgegenstand sind die in der Bestellung bezeichneten Produkte und Dienstleistungen. Die Auswahl der einzelnen Komponenten, soweit nicht explizit in der Auftragsbestätigung aufgeführt, trifft Mucke.

2.5 Die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Mucke haben keine Vollmacht, für Mucke Willenserklärungen oder Beschaffenheitsbeschreibungen abzugeben. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) müssen daher von der Geschäftsleitung getroffen werden, haben dann aber in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein

schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch die Geschäftsleitung von Mucke maßgebend.

2.6 Mucke ist berechtigt, Teile oder den gesamten Auftrag auf Dritte zu übertragen. Einer Zustimmung des Kunden hierfür bedarf es nicht.

2.7 Bzgl. der Rentabilität, Förderungsfähigkeit usw. von Photovoltaikanlagen weist Mucke darauf hin, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen, z.B. Vergütungssätze im EEG, jederzeit geändert werden können. Insofern gibt Mucke keine verbindlichen Sätze oder Berechnungen bekannt. Der Kunde ist sich im Klaren, dass er aus diesem Grund immer mehrere Szenarien durchrechnen sollte und von vorsichtigen Annahmen ausgehen muss. Selbiges gilt für die Leistung der PV-Anlage, die preislich sowohl höher als auch niedriger ausfallen kann, als in der Bestellung angegeben

3. Überlassene Unterlagen

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Mucke das Eigentums- und Urheberrecht vor. Unbeschadet sind Rechte Dritter an diesen Unterlagen.

Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden, es sei denn Mucke erteilt dem Kunden zuvor eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

4. Rücktrittsrecht

4.1 Der Kunde sichert bei Vertragsabschluss zu, dass die statischen Voraussetzungen für die zusätzliche Aufnahme des Gewichtes der beauftragten Photovoltaikanlage an seinem Gebäude erfüllt sind.

4.2 Mucke kann vom Vertrag zurücktreten, sofern Dachaufbau, Dachkonstruktion, Dachstuhl oder Dachziegel den technischen Anforderungen an die Montage der Photovoltaik-Anlage nicht genügen, oder nicht den Regeln der Technik entsprechen oder sonst nicht technisch einwandfrei sind und insbesondere die statischen Voraussetzungen an die Montage der Anlage nicht erfüllt sind. Mucke wird diese Bedenken dem Kunden anzeigen. Mucke behält sich für diese Fälle die Geltendmachung von Schadensersatz ausdrücklich vor.

4.3 Sollte der Kunde von einem gesetzlichen oder gesondert vertraglich vereinbarten Rücktrittsrecht Gebrauch machen, gilt eine Pauschale von 10 % der Netto-Auftragssumme als Vergütung als vereinbart; Muck bleibt vorbehalten, einen höheren Vergütungs- bzw. Entschädigungsanspruch nachzuweisen.

5. Vertragsdurchführung und Eigentumsvorbehalt

5.1 Der Kunde stellt Mucke vor Beginn der Ausführung der Montage eine ausreichende Anzahl von Dachziegeln bzw. Firstziegeln zur Verfügung, damit Mucke Flächen, die ggf. bei der Montage beschädigt werden, austauschen kann.

5.2 Wir behalten uns das Eigentum an der Photovoltaik-Anlage bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Photovoltaik-Anlage zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Photovoltaik-Anlage durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Photovoltaik-Anlage zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös

ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Der Kunde räumt Mucke im Falle der Rücknahme ein Betretungsrecht an den Örtlichkeiten ein, an denen sich die Anlagenkomponenten befinden.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Photovoltaik-Anlage pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Mucke unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Mucke Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Mucke die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Mucke entstandenen Ausfall.

6. Preise- Zahlungsbedingungen

6.1 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Alle Preise sind Endpreise in EURO. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

6.2 Mucke ist berechtigt, die Preise entsprechend den zwischen der Bestellung und der Lieferung eingetretenen Kostenerhöhungen, anzupassen, falls nicht ausdrücklich ein als solcher bezeichneter Festpreis vereinbart wurde.

6.3 Zahlungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Die Rechnung kann auch ausschließlich auf elektronischem Wege (z.B. per mail) versandt werden. Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto.

6.4 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist von dem in der Bestellung angegebenen Preis die Lieferung von PV-Generator (Module), Wechselrichter, das komplette Befestigungssystem, AC-Solarkabel sowie die Installation der PV-Anlage bis zum Wechselrichter und dem Wechselstromanschluss (ausgenommen der Neuinstallation eines Zählerschrankes, v.a. wenn vom Netzbetreiber gefordert sowie außergewöhnliche Zusatzkosten durch nicht vorhersehbare Gegebenheiten an der vorhandenen Elektroinstallation) umfasst. Die Leistung der PV-Anlage kann daher preislich sowohl höher als auch niedriger ausfallen als in der Bestellung angegeben. Der in der Bestellung angegebene Preis orientiert sich ausschließlich an der Anzahl der Module und der Leistung der Module auf Basis des Flashwertes des Modulherstellers.

6.5 Ändert sich die in der Bestellung angegebene Anzahl von Modulen nachträglich auf Wunsch des Kunden, bietet Mucke die im Regelfall mehrvergütungspflichtige Leistung gesondert an.

6.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Mucke anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6.7 Mucke ist berechtigt, trotz etwa anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die Mucke berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

7. Lieferzeit

7.1 In der Bestellung genannte Liefertermine sind unverbindlich und nur als voraussichtliche Liefertermine zu verstehen.

7.2 Die Einhaltung schriftlich bestätigter „verbindlicher Liefertermine“ steht unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer sowie entsprechender Witterungsverhältnisse, die eine Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Dach erlauben. Mucke kommt in diesem Fall nicht in Verzug.

7.3 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Der Beginn der von Mucke angegebenen Lieferzeit setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere Zahlungseingang, rechtzeitige Einholung und Vorlage behördlicher und sonstiger Genehmigungen und Bauunterlagen sowie die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Der Kunde ist zudem verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ein ungehinderter Montagebeginn möglich ist, also insbesondere der Zugang zur Baustelle (Zufahrtswege für Schwerlastfahrzeuge und Kraftfahrzeuge) sichergestellt ist. Der Kunde ist weiter verpflichtet, Mucke unentgeltlich jeweils einen Strom- und Wasseranschluss sowie ausreichend Lager- und Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass Baustoffe auf die Baustelle abgeladen und für die Dauer der Arbeiten gelagert werden können. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

7.4 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist Mucke berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. Insoweit geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

7.5 Mucke ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen.

7.6 Wird Mucke trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt, insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen), auch wenn sie bei Lieferanten und Unterlieferanten eintreten, gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird Mucke in diesen Fällen die Lieferung und Leistung unmöglich, so wird Mucke von der Leistungspflichten befreit.

7.7 Sofern der Lieferverzug auf einer von Mucke zu vertretenden fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8. Versand, Gefahrübergang

8.1. Der Versand erfolgt nach Wahl von Mucke transportversichert durch eine Spedition oder durch Selbstvornahme (Montageteam). Die Kosten von Versand und Transportversicherung trägt Mucke.

8.2 Die Lieferung ist vom Kunden bei Übernahme von einem Spediteur auf sichtbare Schäden zu überprüfen. Sichtbare Schäden sind in dem Speditionsübergabeprotokoll schriftlich zu vermerken. Mucke ist unverzüglich über festgestellte Schäden zu unterrichten.

8.3 Wird durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, der Versand oder die Abnahme ohne Verschulden von Mucke verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der Mitteilung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde haftet für alle entstehenden Schäden und Mehrkosten.

9. Gewährleistung, Haftung

9.1 Die Mängelrechte des Kunden, der ein Kaufmann i.S.d. HGB ist, setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist und festgestellte Mängel Mucke unverzüglich angezeigt hat.

9.2 Mucke behält sich ausdrücklich vor, Änderungen in der Ausführung, Materialwahl und -gestaltung, Profilgestaltung sowie sonstige Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, auch ohne vorherige Ankündigung durchzuführen. Dies stellt keinen Mangel dar. Farbabweichungen geringen Ausmaßes (z.B. herstellungsbedingt) gelten als vertragsgemäß und stellen keine Mängel dar.

9.3 Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Eintrittspflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen sind. Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder aufgrund der Übernahme einer Garantie.

9.4 Die Leistungs- und Produktgarantien der Hersteller der verwendeten Komponenten (PV- Module und Wechselrichter) werden ausschließlich von den Herstellern gewährt.

9.5 Ergibt die Überprüfung der Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, sind die Kosten vom Kunden zu tragen.

9.6 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei reinem Verkauf beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang, bei Montagearbeiten fünf Jahre nach Abnahme. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn Mucke vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden.

10. Datenschutz

Mucke verwendet die von dem Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) vertraulich und gemäß den Bestimmungen des Telemediengesetz und des Bundesdatenschutzgesetzes. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Auftragsdurchführung gegebenenfalls an Erfüllungsgehilfen weitergegeben.

11. Werbung, Referenz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Mucke die installierte Anlage als Referenz benennen, veröffentlichen und mit Fotos der Anlage werben darf.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Mucke. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand – sofern die Parteien Kaufleute i. S. d. HGB sind, der Geschäftssitz von Mucke. Mucke ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die dieser nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle des Vorliegens einer Regelungslücke.

13.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

Zusatzinformation gemäß § 36 VSBG – Pflichteintrag ab dem 01.02.2017:

Mucke nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungs- stelle teil.

Angaben gemäß § 5 TMG:
Christian Mucke
Weinhohle 2
65343 Eltville am Rhein

Umsatzsteuer-Identifikatonsnummer: DE295222708

Kontakt:
Telefon: 0151 443 457 45
E-Mail: info@solar-mucke.de

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Christian Mucke (Adresse wie oben)

Streitschlichtung:
Link zur Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: 
www.ec.europa.eu/consumers/odr.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

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